EN
Wonach suchen Sie?
Text eingeben
Geschäftsbericht 2016

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht enthält die individualisierte und nach Bestandteilen aufgegliederte Aufstellung der Vergütungen von Vorstand und Aufsichtsrat der technotrans AG sowie individualisierte Angaben zu den von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen. Darüber hinaus werden hier die Grundzüge des Vergütungssystems erläutert.

Vergütungssystem des Vorstandes

Das Vergütungssystem des Vorstandes entspricht den aktuellen Standards und gesetzlichen Vorgaben. Die Gesamtbarvergütung eines Vorstandsmitglieds setzt sich aus einer festen Grundvergütung und einem variablen Vergütungsanteil (Tantieme) zusammen. Die genaue Höhe des variablen Vergütungsanteils bemisst sich anhand der Zielerreichung im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Ziele werden Umsatz und Konzernjahresüberschuss der Budgetplanung zugrunde gelegt. Bei Übertreffen der vereinbarten Ziele steigt auch der variable Vergütungsanteil, wobei dieser Anstieg auf maximal das 2,5fache begrenzt ist. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt über einen dreijährigen Zeitraum zu 50, 30 und 20 Prozent und in Relation zu der tatsächlichen Zielerreichung. Kein Anspruch auf Tantieme besteht bei einem Jahresfehlbetrag oder bei einer Zielerreichung von weniger als 50 Prozent im Bemessungsjahr. Die Auszahlung der nachhaltigkeitsorientierten Tantieme erfolgt jeweils nur in dem Maße, in dem die jeweiligen Ziele des Bemessungsjahres in den Folgejahren erreicht werden. Der aufgeschobene Tantiemeanteil kann also sinken, ein Ansteigen ist jedoch nicht mehr möglich. Bei einer Zielerreichung von weniger als 80 Prozent des im Bemessungsjahr erreichten Ziels entfällt der jeweilige nachhaltigkeitsorientierte Tantiemenanteil. Durch das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds entfällt nicht automatisch sein Anspruch auf Tantieme aus den Vorjahren.

Ferner werden von der Gesellschaft Nebenleistungen (Versicherungsentgelte) in Form von Beiträgen zu einer Unterstützungskasse und einer Gruppenunfallversicherung erbracht. Darüber hinaus stehen den Mitgliedern des Vorstandes Dienstfahrzeuge zur Verfügung und sie erhalten Ersatz für Reisekosten und Spesen. Die Verträge der von der Gesellschaft für die Vorstandsmitglieder abgeschlossenen D&O-Versicherung sehen einen Selbstbehalt in Höhe des Eineinhalbfachen des festen Jahreseinkommens vor.

Außerdem wurde ein Cap für Abfindungen vorgesehen: Sie betragen maximal ein Jahresgehalt.

Die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat beschlossen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 9. März 2016 entschieden, im Falle einer erfolgreichen Akquisition der GWK Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH jedem Vorstandsmitglied eine Sondertantieme von 50.000,00 € zu gewähren. Mit dieser Sondertantieme will der Aufsichtsrat nicht nur den bisherigen Einsatz des Vorstands für das erfolgreiche Zustandekommen des Anteilserwerbs an der GWK Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH anerkennen, sondern zugleich die ausdrückliche Erwartung an den Vorstand richten, auch in der Zukunft mit besonderem Engagement auf die erfolgreiche Integration und Entwicklung der GWK Gesellschaft Wärme Kältetechnik mbH hinzuwirken. Die Auszahlung erfolgte nach Vollzug des Anteilserwerbs im November 2016. Aktienbasierte Vergütungsbestandteile waren für das Geschäftsjahr 2016 nicht vorgesehen.

Der Grad der Zielerreichung für die Bemessung des variablen Vergütungsanteils im Geschäftsjahr 2016 betrug 115 Prozent gemäß Zielvereinbarung (Vorjahr: 109 Prozent). Der Aufsichtsrat ist nur im Falle von außerordentlichen Ereignissen befugt, die Parameter der Vergütung unterjährig anzupassen.

Die Mitglieder des Vorstandes erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr folgende Vergütungen:

  Henry Brickenkamp Dirk Engel Dr. Christof Soest
in T€ 2016 2015 2016 2015 2016 2015
Feste Grundvergütung 220 210 176 168 176 168
Nebenleistungen 51 50 49 48 45 45
Tantieme Berichtsjahr 272 193 227 155 227 155
Gesamtvergütung 543 453 452 371 448 368
Anspruch, der an die Erreichung
zukünftiger Leistungsziele gekoppelt ist
160 149 128 119 128 119

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der von der Hauptversammlung verabschiedeten Satzung neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Bestandteil zusammensetzt. Dabei basiert die Höhe der variablen Vergütung auf dem im Konzernabschluss ausgewiesenen Konzernjahresüberschuss. Dieser variable Vergütungsanteil ist gemäß Satzung nicht ausdrücklich auf die nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Sowohl bei der festen als auch bei der variablen Vergütungskomponente sind für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter höhere Beträge vorgesehen als für die übrigen Mitglieder. Außerdem wird gemäß Satzung die Mitgliedschaft in den vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschüssen vergütet. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Aufsichtsratstätigkeit keine Aktienoptionen. Von der Gesellschaft wurde eine D&O-Versicherung für die Mitglieder des Aufsichtsrates abgeschlossen. Es ist ein Selbstbehalt in Höhe des variablen Anteils der Vergütung im Jahr der Schadensfeststellung vorgesehen.

Neben den genannten Gesamtbezügen des Aufsichtsrates erhalten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer Vergütungen gemäß Anstellungsvertrag sowie aktienbasierte Vergütungen.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten gemäß Satzung für das Berichtsjahr 2016 folgende Vergütungen:

  2016   2015  
in T€ Gesamt-
Vergütung
davon
fix
davon
variabel
Gesamt-
Vergütung
davon
fix
davon
variabel
Heinz Harling 50 22284622 24
Dr. Norbert Bröcker 36 15213315 18
Dr. Wolfgang Höper** 17 98  
Helmut Ruwisch* 12 662715 12
Dieter Schäfer 25 11142311 12
Reinhard Aufderheide 22 814208 12
Thomas Poppenberg 22 814208 12
Gesamtvergütung 184 7910516979 90